Dorferneuerung Hummelshain

Informationen zur privaten Antragstellung

Werte Bürger und Bürgerinnen!

Der Ortsteil Hummelshain ist Förderschwerpunkt im Dorferneuerungsprogramm. In diesem Jahr besteht nun zum zweiten Mal die Möglichkeit Fördermaßnahmen im privaten Bereich für das Jahr 2014 zu beantragen. Um als „Förderfähiges Objekt“ zu gelten müssen bestimmt Kriterien erfüllt sein.

Förderfähig sind prinzipiell:

  • historische und traditionelle Gebäude (Hofanlagen mit ihren Einzelgebäuden; ländliche Wohnhäuser, Neubauernhäuser)
  • ländliche Wohnhäuser sollten vor 1950 (Einzelfallbetrachtung erforderlich) errichtet worden sein

Einfamilienhäuser bzw. Einzelhäuser (Bausubstanz nach 1950, typische Einfamilienhäuser der DDRZeit, Objekte, die nach der Wende als Neubebauung entstanden sind) sind nicht förderfähig.

Ausschlaggebend ist des Weiteren das Erscheinungsbild des Objektes. Starke bzw. untypische Veränderungen an Gebäuden führen zu einer „Nichtförderfähigkeit“.

Dazu zählen z. B.:

  • Kunststofffenster mit innenliegenden Sprossen (z. B. aus Messing)
  • Umsetzung großer Fensteröffnungen in liegenden Formaten (Fenster sind breiter als hoch)
  • Veränderungen der Dachneigung, die zu unsymmetrischen Dachausbildungen führen
  • Kunststofffassaden, Kunststoffbekleidungen bzw. Fliesen im Sockelbereich

Verfahrensweise der privaten Antragstellung innerhalb der Dorferneuerung:

Der Verfahrensweg umfasst eine Beratung durch das Planungsbüro (1. Schritt) und die Einreichung der erforderlichen Antragsunterlagen (2. Schritt).

Um eine Beratung durchführen zu können, sollten Sie sich bitte bis zum 11.06.2013 bei mir (Ines Kahlenberg – Planungsbüro Dorferneuerung) unter folgender Telefonnummer melden:

036453 / 86533

oder: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Im Mai/Juni werde ich die Vorortberatung durchführen und Auskunft zur Ihrer Maßnahme und der Art der Ausführung bzw. zur Antragstellung erteilen (Abgabetermin der Unterlagen wird dann ebenfalls mitgeteilt, voraussichtlich Anfang Oktober). Zu diesem Termin erhalten Sie ebenfalls die zur Antragstellung benötigen Unterlagen (Antragsformulare werden Ihnen übergeben).

Zu einem vollständigen Antrag gehören folgende Unterlagen:

  • vollständig ausgefülltes Antragsformular (Formular erhalten Sie im Zuge der Beratung)
  • ein Foto
  • drei Kostenangebote pro Gewerk
  • Die förderfähigen Kosten der Maßnahme müssen mindestens 7500 € (Bruttosumme) betragen!!!
  • ggf. die Denkmalrechtliche Erlaubnis (bei Objekten, die unter Denkmalschutz stehen)
  • Stellungnahme Planungsbüro (wird durch mich erarbeitet)
  • bei beantragter Zuwendung über 10.000 € (auch in Summe mehrerer Anträge) eine beim zuständigen Finanzamt erhältliche „Bescheinigung in Steuersachen“

Hinweis: Die Durchführung von Maßnahmen in Eigenleistung ist nicht förderfähig. Mit der Maßnahme darf noch nicht vor Erhalt des Bewilligungsbescheides begonnen werden.

Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung und verbleibe

 

mit freundlichen Grüßen

I. Kahlenberg

KGS Stadtplanungsbüro Helk GmbH, Kupferstraße 1, 99441 Mellingen