Biokläranlage oder zentraler Anschluss - aktueller Stand
Ein in den letzten Monaten sehr heiß diskutiertes und bei genauerer Betrachtung auch sehr ungenügend geklärtes Thema, betrifft die Abwasserentsorgung im ländlichen Raum. In den letzten Jahren gab es auf Grund der Gesetzeslage an alle Haushalte von Kommunen, die aufgrund einer Wirtschaftlichkeitsbetrachtung vom zuständigen Entsorger nicht an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden konnten, einen Bescheid, bis wann man eine eigene Biokläranlage einzurichten hat. Für Hummelshain stand hier eine Umsetzungsfrist von Ende 2021.
Das neue Thüringer Wassergesetz, welches 2019 festgelegt wurde besagt nun, dass alle Gemeinden mit über 200 Einwohnern eine zentrale Abwasserlösung erhalten sollen und für alle Gemeinden mit weniger Einwohnern ein Abwägungsprozess stattfindet, ob jeder einzelne Haushalt eine eigene Biokläranlage errichten oder ob auch eine Anschluss an eine zentrale Anlage erfolgen soll. Warum hier genau 200 Einwohner eine Grenze bilden sollen oder warum es diese unterschiedliche Betrachtung überhaupt geben muss, wird nicht erklärt. Gerade für die kleineren Gemeinden unter 200 Einwohner, bleibt also das Problem der Errichtung von privaten Biokläranlagen noch im Raume stehen. Doch was wird in einem solchen Abwägungsprozess betrachtet? Vorrangig werden eventuelle wasserrechtlichen Bedenken für jeden Einzelfall geprüft, wie zum Beispiel ein angrenzendes Trinkwasserschutzgebiet, ob ein Anschluss an eine zentrale Lösung einzelnen privaten Biokläranlagen vorzuziehen ist. Soviel grob zur aktuellen Gesetzeslage.
Was dies nun im Konkreten für unsere Gemeinde bedeutet, möchte ich nun in ein paar erklärende Worte erläutern. Das Wassergesetz spricht zunächst genauer gesagt nicht von Kommunen oder Gemeinden, sondern von sogenannten Siedlungspunkten. Diese bezeichnen voneinander geographisch getrennte Wohnbereiche. Einfachstes Beispiel und für unsere Gemeinde zutreffend, wären einzelne Ortsteile. Der Ortsteil Hummelshain und der Ortsteil Schmölln sind zwar eine Gemeinde aber zwei unabhängige Siedlungspunkte. Insofern wird die 200-Einwohner-Betrachtung für Hummelshain und Schmölln separat durchgeführt. Somit ergibt sich bei einer ersten Betrachtung, dass alle Haushalte des Ortsteiles Hummelshain vom ZWA an eine zentrale Anlage angeschlossen werden müssen. Für Schmölln gilt, dass der ZWA eine weiterführende Betrachtung durchführen muss.
Kommen wir zunächst zum einfacheren Fall. Die Ortslage Hummelshain muss vom ZWA an eine zentrale Kläranlage angeschlossen werden. Dies ist zunächst für alle Bewohner entspannt, da der ZWA in der Pflicht ist. Anschluss an eine zentrale Kläranlage heißt nun aber nicht, dass es jetzt zwangsläufig einen Anschluss an die Anlage in Kahla gibt, wie dies schon vor einigen Jahrzehnten geplant war. Vielmehr muss nun der ZWA prüfen, welche zentrale Lösung nach heutigen finanziellen, natur-, umwelt- und wasserrechtlichen Gesichtspunkten usw. die effektivste ist. Dies kann die Zuführung der Abwässer nach Kahla bedeuten, kann aber auch beispielsweise eine eigene zentrale Lösung im Würzbachtal heißen.
Auch der zeitliche Horizont ist aktuell eher wage einzuschätzen. Eine Umsetzung der rechtlichen Dinge aus dem Thüringer Wassergesetz 2019 sind für 2030 terminiert. Da aber allein unser Abwasserverband sich für mehrere Dutzend Gemeinden um eine zentrale Lösung kümmern muss, lässt sich schon erkennen, dass dies zwar
schön im Thüringer Wassergesetz zu lesen, aber ein mehr als hehres Ziel ist. Eine weiterführende Frage, stellt sich an alle, die schon im Vorfeld, sei es wegen Neubau oder wegen Nachrüstung, eine Biokläranlage installiert haben. Auch hier gibt es seitens des Thüringer Wassergesetzes keine Aussage und muss noch nachgebessert werden. Klar scheint aber, dass die Anlagen über Ihre festgelegte Lebenszeit, welche im Allgemeinen um die 10 bis 15 Jahre ist, einen Bestandsschutz haben sollen.
Und eine letzte und nicht minder wichtige Frage steht mit den bereits im Umlauf befindlichen Bescheiden über die Errichtung einer Biokläranlage. Diese wurden 2018 in unserer Gemeinde ausgegeben und behalten trotz des neuen Wassergesetzes ihre Gültigkeit. Allein die Gemeinde müsste demnach für den Gutshof, die Feuerwehr, das Sportlerheim, den Kindergarten sowie weitere Gebäude eigene Anlagen errichten, obwohl das neue Wassergesetz etwas anderes sagt. Das Problem liegt darin, das ein Bescheid nur von der zuständigen Behörde von Amts wegen zurückgenommen oder widerrufen werden kann und nicht einfach durch das neue Gesetz seine Wirkung verliert. Die Gemeinde ist gerade mit dem ZWA in Klärung wie mit diesem Punkt rechtssicher zu verfahren ist. Ich würde nach Klärung die Lösung über das Amtsblatt allen Betroffenen zur Nachahmung zur Verfügung stellen.
Der noch diffusere und ungeklärtere Fall ist die Ortslage Schmölln. Hier fallen wir unter die 200-EinwohnerGrenze. Dies bedeutet zunächst, dass jeder Haushalt eine Biokläranlage auf eigene Kosten zu errichten hat. Einzig, wasserrechtliche Gründe können für eine zentrale Lösung sprechen. Was aber genau diese Gründe sind, ist nicht weiter ausspezifiziert und muss im Einzelfall betrachtet werden. Mehr Informationen bzw. Aussagen lassen sich derzeit über die weiteren Auswirkungen der neuen Gesetzeslage für Schmölln nicht treffen. Der ZWA hat in seinem Gebiet auch hier wieder für über ein Dutzend Gemeinden diese Sachlage zu klären. Bei der letzten Verbandsversammlung des ZWA in Hermsdorf Mitte Dezember wurde vorgestellt, dass die betroffenen Gemeinden nacheinander und unter Einbeziehung der Gemeindevertretung betrachtet werden sollen. Insofern würde ich mich, sobald hier die Überlegungen für Schmölln anstehen, was aber sicher nicht mehr in diesem Jahr sein wird, auf Sie zukommen, um eine Lösung in Ihrem Sinne zu finden.
Zusammenfassend lässt sich also festhalten, dass mit dem Thüringer Wassergesetz aus dem Jahre 2019 in Bezug auf die Fragen der Abwasserbeseitigung im ländlichen Raum, mehr Fragen aufgeworfen als wirklich gelöst wurden. Ich werde Sie aber über den weiteren Fortlauf und wichtige Informationen diesbezüglich auf dem Laufenden halten.
Stephan Tiesler